Kreislaufwirtschaft: Kommission begrüßt endgültige Annahme neuer Vorschriften des Rates für Einwegkunststoffprodukte zur Reduzierung von Kunststoffabfällen im Meer

Kreislaufwirtschaft: Kommission begrüßt endgültige Annahme neuer Vorschriften des Rates für Einwegkunststoffprodukte zur Reduzierung von Kunststoffabfällen im Meer

Der Rat der Europäischen Union hat heute die ehrgeizigen Maßnahmen angenommen, die die Kommission zur Bekämpfung der Meeresvermüllung vorgeschlagen hat, die auf die zehn Einwegkunststoffprodukte, die am häufigsten an europäischen Stränden zu finden sind, sowie auf zurückgelassene Fanggeräte und oxo-abbaubare Kunststoffe zurückgeht.

Dienstag, 21. Mai 2019

Die Vorschriften zu Einwegkunststoffprodukten und Fanggeräten sehen unterschiedliche Maßnahmen für verschiedene Produkte vor und machen die EU zu einem Vorreiter bei der Bekämpfung der Meeresvermüllung. Wenn ohne Weiteres erschwingliche Alternativen zur Verfügung stehen, wird das Inverkehrbringen von Einwegkunststoffprodukten wie Besteck, Tellern und Trinkhalmen verboten. Bei anderen Produkten liegt der Schwerpunkt auf der Verbrauchsminderung durch entsprechende Maßnahmen der Mitgliedstaaten, auf Anforderungen an das Produktdesign und die Kennzeichnung sowie auf Verpflichtungen der Hersteller in Bezug auf Abfallbewirtschaftung und Reinigungsaktionen.

Der für nachhaltige Entwicklung zuständige Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte: „In der europäischen Gesellschaft wächst das Bewusstsein dafür, dass wir alles dafür tun müssen, um die Verschmutzung unserer Ozeane durch Kunststoffe zu bekämpfen. Die Europäische Union reagiert auf diese klare Forderung der Bürgerinnen und Bürger. Wir haben ehrgeizige Schritte unternommen und konkrete Maßnahmen eingeführt, um die Verwendung von Einwegkunststoffprodukten zu verringern. Mit den heute angenommenen Vorschriften können wir die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger und unsere Umwelt schützen und gleichzeitig nachhaltigere Produktions- und Verbrauchsmuster fördern. Wir können alle stolz darauf sein, dass Europa neue, ehrgeizige Standards setzt und dem Rest der Welt den Weg ebnet.“

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident Jyrki Katainen fügte hinzu: „In einer modernen Wirtschaft müssen wir die Menge an Plastikmüll verringern und sicherstellen, dass wir den Großteil der verwendeten Kunststoffprodukte recyceln. Eine innovativere, nachhaltigere Produktion wird europäischen Unternehmen neue Chancen eröffnen und ihre Wettbewerbsfähigkeit, ihr Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen steigern. Mit der Umsetzung der Vorschriften werden wir nicht nur gegen die Umweltverschmutzung durch Kunststoffe vorgehen – die Europäische Union wird auch weltweit zum Vorreiter einer nachhaltigeren Kunststoffpolitik, womit unsere Kreislaufwirtschaft vorangebracht wird.“

Der für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei zuständige Kommissar Karmenu Vella erklärte: „Kunststofftrinkhalme oder ‑gabeln sind zwar kleine Gegenstände, können aber große, dauerhafte Schäden verursachen. Die Vorschriften zu Einwegkunststoffprodukten betreffen 70 % der Meeresabfälle und dürften bewirken, dass Umweltschäden vermieden werden, die sich bis 2030 auf 22 Mrd. EUR belaufen würden. Die EU hat den Vorschlag der Kommission, der vor einem Jahr vorgelegt wurde, schnell und effizient umgesetzt. Dies ist europäische Gesetzgebung, wie sie sein soll: Die Vorschriften entsprechen den Forderungen der Bevölkerung, kommen dem Planeten und den Menschen zugute und setzen weltweit neue Maßstäbe.“

Die neuen Vorschriften sind verhältnismäßig und darauf zugeschnitten, optimale Ergebnisse zu erzielen. Dies bedeutet, dass für die verschiedenen Produkte unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden. Die neuen Vorschriften beinhalten:

  • Ein Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte, für die es auf dem Markt Alternativen gibt, und zwar Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie Becher, Lebensmittelverpackungen und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol und alle Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen.
  • Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs von Lebensmittelverpackungen und Getränkebechern aus Kunststoff sowie die besondere Kennzeichnung und Etikettierung bestimmter Produkte.
  • Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung zur Deckung der Kosten von Säuberungsaktionen (Tabakprodukte mit Filter oder Fanggeräte).
  • Eine Mindestquote von 90 % für die getrennte Sammlung von Kunststoffflaschen bis 2029 (77 % bis 2025) und die Einführung von Vorschriften für das Produktdesign, wonach die Deckel an den Getränkeflaschen fest angebracht sein müssen, sowie das Ziel eines Anteils von 25 % recyceltem Kunststoff in PET-Flaschen ab 2025 und von 30 % in allen Kunststoffflaschen ab 2030.

Die nächsten Schritte

Dem heutigen Beschluss des Rates der Europäischen Union folgt die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie sieht unterschiedliche Fristen für die Umsetzung bestimmter Maßnahmen vor:

  • Die Verbote und die Kennzeichnungspflichten müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten umgesetzt werden.
  • Die Bestimmung, dass Verschlüsse und Deckel für alle Getränkebehälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern am Behälter befestigt sein müssen, muss innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten der Richtlinie umgesetzt werden.
  • Die Umsetzung der zusätzlichen Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung muss je nach Produkt zwischen Januar 2023 und dem 31. Dezember 2024 erfolgen.

Hintergrund

Die Richtlinie über Einwegkunststoffe ist ein wesentliches Element des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft der Juncker-Kommission und ist Teil der EU-Kunststoffstrategie, der umfassendsten Strategie weltweit, bei der der materialspezifische Lebenszyklus im Mittelpunkt steht, um Kunststoffabfälle und ihre verheerenden Auswirkungen zu bekämpfen und die Vision einer intelligenten, innovativen und nachhaltigen Kunststoffindustrie zu unterstützen.

Mit der Richtlinie wird ein ähnlicher Ansatz verfolgt wie mit der erfolgreichen Richtlinie über Kunststofftragetaschen aus dem Jahr 2015, die zu einem raschen Wandel des Verbraucherverhaltens geführt hat. Sobald sie umgesetzt sind, werden die neuen Maßnahmen sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile bringen, z. B.:

  • Vermeidung der Emission von 3,4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent;
  • Vermeidung von Umweltschäden, die sich bis 2030 auf 22 Mrd. EUR belaufen würden;
  • Einsparungen für die Verbraucher in Höhe von geschätzten 6,5 Mrd. EUR.

Weiterführende Informationen

Anhang: Richtlinie über Einwegkunststoffe (Zusammenfassung und wichtigste Ergebnisse)

Pressemitteilung vom 19. Dezember 2018: Kommission begrüßt ehrgeizige Einigung über neue Vorschriften zur Reduzierung von Abfällen im Meer

Factsheet zu Einwegkunststoffprodukten

Vorschlag zu Einwegkunststoffprodukten

Fragen und Antworten: Neue EU-Vorschriften für Einwegkunststoffprodukte

Factsheets zur Kunststoffstrategie

Europäische Strategie für Kunststoffe

Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft

Kommission ruft „Allianz für die Kunststoffkreislaufwirtschaft“ ins Leben

Kampagne „Be Ready to Change“

Einwegkunststoffprodukte: neue EU-Vorschriften zur Verringerung der Meeresabfälle IP-18-3927_DE.pdf - 81 KB Einwegkunststoffprodukte: neue EU-Vorschriften zur Verringerung der Meeresabfälle MEMO-18-3909_DE.pdf - 57 KB Kreislaufwirtschaft: Kommission begrüßt endgültige Annahme neuer Vorschriften des Rates für Einwegkunststoffprodukte zur Reduzierung von Kunststoffabfällen im Meer IP-19-2631_DE.pdf - 67 KB

 


Weitere Materialien und Informationen erhalten Sie über die englischsprachige Fassung dieser Pressemitteilung.

 

Enrico BRIVIO Spokesperson European Commission
Ana CRESPO PARRONDO