Kreislaufwirtschaft: Neue Vorschriften – EU übernimmt globale Vorreiterrolle in Abfallbewirtschaftung und Recycling
Die EU-Mitgliedstaaten haben heute ehrgeizige Maßnahmen verabschiedet, um die EU-Abfallvorschriften fit für die Zukunft zu machen. Dies ist Teil der umfassenderen Kreislaufwirtschaftspolitik der EU.
Dienstag, 22. Mai 2018
Die neuen Vorschriften, die auf den Vorschlägen der Kommission im Rahmen des im Dezember 2015 vorgestellten Pakets zur Kreislaufwirtschaft beruhen, wird dazu beitragen, Abfall zu vermeiden und – wo Abfälle sich nicht vermeiden lassen – das Recycling von Siedlungs- und Verpackungsabfällen erheblich zu steigern. Es wird ein schrittweiser Ausstieg aus der Deponierung vollzogen, und die Nutzung wirtschaftlicher Instrumente wie der erweiterten Herstellerverantwortung wird gefördert. Die neuen Rechtsvorschriften stärken die „Abfallhierarchie“, d. h. sie verpflichten die Mitgliedstaaten, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, die den Schwerpunkt statt auf Deponierung und Verbrennung auf Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling legen und damit die Kreislaufwirtschaft Wirklichkeit werden lassen.
Kommissar Karmenu Vella, zuständig für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, erklärte: „Die endgültige Annahme der neuen EU-Abfallvorschriften durch den Rat ist ein wichtiger Schritt für die Kreislaufwirtschaft in Europa. Mit den neuen Recycling- und Deponierungszielen wird ein glaubwürdiger und ehrgeiziger Kurs für eine bessere Abfallbewirtschaftung in Europa gesetzt. Unsere Hauptaufgabe besteht nun darin, dafür zu sorgen, dass die in diesem Abfallpaket verankerten Zusagen in den Mitgliedstaaten erfüllt werden.Die Kommission wird alles daransetzen, die Mitgliedstaaten zu unterstützen und durch die neuen Rechtsvorschriften greifbare Ergebnisse zu erzielen.“
Die Kommission hatte zunächst im Jahr 2014 Vorschläge für neue Abfallvorschriften vorgelegt. Diese wurden zurückgezogen und im Dezember 2015 im Rahmen der Agenda für die Kreislaufwirtschaft der Juncker-Kommission durch besser gestaltete, stärker kreislauforientierte und ehrgeizigere Vorschläge ersetzt. Diese Vorschläge wurden dann angenommen und sind nun Teil des EU-Regelwerks.
Bei den heute angenommenen neuen Vorschriften handelt es sich um das modernste Abfallrecht der Welt. Die EU geht mit gutem Beispiel voran in der Hoffnung, dass andere Länder nachziehen.
Einzelheiten zu den neuen Abfallvorschriften:
Recyclingziele für Siedlungsabfälle:
Bis 2025
-
55 %
Bis 2030
-
60 %
Bis 2035
-
65 %
Darüber hinaus werden strengere Regeln für die Berechnung der Recyclingraten dazu beitragen, die tatsächlichen Fortschritte im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft besser zu überwachen.
Neue Recyclingziele für Verpackungsabfälle:
Bis 2025
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Alle Verpackungen - 65 %
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Kunststoff - 50 %
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Holz - 25 %
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Eisenmetalle - 70 %
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Aluminium - 50 %
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Glas - 70 %
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Papier und Pappe/Karton - 75 %
Bis 2030
-
Alle Verpackungen - 70 %
-
Kunststoff - 55 %
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Holz - 30 %
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Eisenmetalle - 80 %
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Aluminium - 60 %
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Glas - 75 %
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Papier und Pappe/Karton - 85 %
Getrennte Sammlung
Auf der Grundlage der bestehenden Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Papier und Pappe, Glas, Metall und Kunststoff werden neue entsprechende Vorschriften die Qualität von Sekundärrohstoffen und ihre Akzeptanz verbessern: gefährliche Haushaltsabfälle müssen ab 2022 getrennt gesammelt werden, Bioabfall ab 2023 und Textilien ab 2025.
Schrittweiser Ausstieg aus der Deponierung
Die Deponierung von Abfällen ist in einer Kreislaufwirtschaft nicht sinnvoll und kann zu Wasser-, Boden- und Luftverschmutzung führen. Bis 2035 muss die Menge der deponierten Siedlungsabfälle auf unter 10 % der insgesamt anfallenden Siedlungsabfälle gesenkt werden.
Anreize
Die neuen Rechtsvorschriften sehen eine stärkere Nutzung wirksamer wirtschaftlicher Instrumente und anderer Maßnahmen zur Unterstützung der Abfallhierarchie vor. Herstellern kommt bei diesem Übergang eine wichtige Rolle zu, da ihnen die Verantwortung für ihre Produkte übertragen wird, wenn diese zu Abfall werden. Neue Anforderungen im Rahmen von Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung werden ihre Leistung und Governance verbessern. Darüber hinaus müssen für alle Verpackungen bis 2024 obligatorische Regelungen für die erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt werden.
Vermeidung
Mit den neuen Rechtsvorschriften wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Abfallvermeidung gelegt, und es werden wichtige Ziele für die Lebensmittelverschwendung in der EU und die Vermeidung von Abfällen im Meer eingeführt, um zur Erreichung der Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung in diesen Bereichen beizutragen.
Die nächsten Schritte
Die neuen Vorschriften treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Hintergrund
Im Rahmen ihres Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft verabschiedete die Europäische Kommission am 2. Dezember 2015 ein Paket von Legislativvorschlägen zu Abfällen.Die beiden gesetzgebenden Organe haben am 18. Dezember 2017 eine vorläufige Einigung über die vier Legislativvorschläge der Kommission erzielt. Das Europäische Parlament hat die Einigung auf seiner Plenartagung im April 2018 gebilligt.
In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben viele Mitgliedstaaten ihre Abfallbewirtschaftung im Einklang mit der EU-Abfallhierarchie schrittweise verbessert. Im Jahr 1995 wurden durchschnittlich 64 % der Siedlungsabfälle in der EU deponiert. Im Jahr 2000 war der Durchschnitt auf 55 % gesunken, während die durchschnittliche Recyclingquote bei 25 % lag. Im Jahr 2016 wurden in der ganzen EU noch 24 % der Haushaltsabfälle auf Deponien verbracht. Die Recyclingquote ist auf 46 % gestiegen. Dennoch bestehen nach wie vor große Herausforderungen und große Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Ländern. 2016 deponierten zehn Mitgliedstaaten noch immer über 50 % ihrer Haushaltsabfälle, sechs von ihnen verbrannten 40 % oder mehr davon.
Weitere Informationen
Den Wortlaut der neuen Richtlinien finden Sie hier.
Weitere Materialien und Informationen erhalten Sie über die englischsprachige Fassung dieser Pressemitteilung.