Wasserwiederverwendung: Kommission schlägt Maßnahmen vor, um ihre Nutzung für die landwirtschaftliche Bewässerung zu erleichtern und sicherer zu machen
Die Kommission schlägt heute neue Vorschriften vor, um die Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung in der EU zu fördern und zu erleichtern. Die neuen Vorschriften werden Landwirte dabei unterstützen, nicht trinkbares Abwasser bestmöglich zu nutzen. Die Vorschriften tragen damit zur Bewältigung des Problems der Wasserknappheit bei und dienen gleichzeitig dem Schutz der Umwelt und der Verbraucher.
Montag, 28. Mai 2018
Der für Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständige EU-Kommissar Vella erklärte hierzu: „Bei diesem Vorschlag wird es nur Gewinner geben – unsere Landwirte werden Zugang zu einer nachhaltigen Versorgung mit Bewässerungswasser haben, unsere Verbraucher werden wissen, dass die Produkte, die sie essen, sicher sind, und auch für unsere Unternehmen werden sich neue Möglichkeiten eröffnen. Der größte Gewinner aber wird unsere Umwelt sein, da unser Vorschlag zur besseren Bewirtschaftung unserer wertvollsten Ressource beiträgt, dem Wasser.“
Was schlägt die Kommission vor?
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Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen, die sich auf mikrobiologische Aspekte (z. B. Konzentration von E-coli-Bakterien) und Anforderungen an die Routine- und die Validierungsüberwachung erstrecken. Diese Mindestanforderungen werden garantieren, dass das nach den neuen Vorschriften erzeugte aufbereitete Wasser sicher ist, sodass es für die Bewässerung genutzt werden kann.
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Risikomanagement, um etwaige weitere Gefahren zu beseitigen, die der sicheren Wasserwiederverwendung entgegenstehen.
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Mehr Transparenz: Die Öffentlichkeit wird online Zugang zu Informationen über die Wasserwiederverwendungspraktiken in den EU-Mitgliedstaaten haben.
Das Potenzial der Wasserwiederverwendung wird derzeit in der EU bei Weitem nicht ausgeschöpft, obwohl die Umweltauswirkungen und der Energieverbrauch bei der Gewinnung und Weiterleitung von Süßwasser erheblich höher sind. Zudem leidet ein Drittel der Gesamtfläche der EU ganzjährig unter Wasserstress, und Wasserknappheit gibt in vielen EU- Mitgliedstaaten Anlass zu großer Sorge. Zunehmend unberechenbare Wetterlagen, wie etwa schwere Dürreperioden, dürften ebenfalls negative Folgen für Menge und Qualität der Süßwasserressourcen haben. Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass aufbereitetes Wasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen bestmöglich genutzt wird und eine zuverlässige alternative Möglichkeit der Wasserversorgung bietet. Indem nicht trinkbares Abwasser nutzbar gemacht wird, werden die neuen Vorschriften auch wirtschaftliche und ökologische Kosteneinsparungen gegenüber der Schaffung neuer Wasserversorgungsquellen möglich machen.
Hintergrund
Die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung soll vor dem Hintergrund der Anpassung an den Klimawandel einen Beitrag zur Entschärfung des Problems der Wasserknappheit in der EU leisten. Sie wird gewährleisten, dass behandeltes Abwasser, das für die landwirtschaftliche Bewässerung verwendet werden soll, sicher ist und damit die Bürger und die Umwelt schützen.
Der Vorschlag ist Teil des Arbeitsprogramms 2018 der Kommission und eine Folgemaßnahme des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft. Er ergänzt den bestehenden Rechtsrahmen der EU in Bezug auf Wasser und Nahrungsmittel.
Er entspricht den laufenden Bemühungen um die Modernisierung der europäischen Wirtschaft und der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie den klimapolitischen Ambitionen. Außerdem ist er der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen innerhalb der EU förderlich (insbesondere des Ziels 6 „Wasser und Sanitärversorgung“) und fügt sich in das Konzept des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft, einem wichtigen Ziel der Kommission.
Weitere Informationen
Weitere Materialien und Informationen erhalten Sie über die englischsprachige Fassung dieser Pressemitteilung.